FAQ
Kostenrückerstattung für Ernährungsberatung in Österreich
Gesetzliche Krankenversicherung:
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Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Kosten für Ernährungsberatung.
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Private Zusatzversicherung:
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Private Zusatzkrankenversicherungen mit einem ambulanten Tarif übernehmen häufig die gesamten Kosten für eine Ernährungsberatung.
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Um die Kostenrückerstattung zu erhalten, reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei Ihrer privaten Zusatzkrankenversicherung ein.
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Selbstständige Unternehmer:
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Selbstständige Unternehmer erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) den Gesundheitshunderter.
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Mit diesem Zuschuss können Sie bis zu 100 Euro pro Jahr für verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen verwenden, einschließlich einer Diätberatung.
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Weitere Informationen zum Gesundheits-100er finden Sie auf der Website der SVA(https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817071&portal=svsportal).
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Zusätzliche Hinweise:
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Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn einer Ernährungsberatung bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung, ob die Kosten übernommen werden.
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Die Höhe der Kosten für eine Ernährungsberatung kann je nach Berater und Stundensatz variieren.
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Zusammenfassung:
Die Kostenrückerstattung für Ernährungsberatung in Österreich ist abhängig von Ihrer Versicherungssituation.
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Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten.
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Private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die gesamten Kosten.
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Selbstständige Unternehmer können den Gesundheitshunderter der SVA nutzen, um bis zu 100 Euro pro Jahr für eine Diätberatung zu erhalten.