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FAQ

Kostenrückerstattung für Ernährungsberatung in Österreich

Gesetzliche Krankenversicherung:

  • Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Kosten für Ernährungsberatung.

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Private Zusatzversicherung:

  • Private Zusatzkrankenversicherungen mit einem ambulanten Tarif übernehmen häufig die gesamten Kosten für eine Ernährungsberatung.

  • Um die Kostenrückerstattung zu erhalten, reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei Ihrer privaten Zusatzkrankenversicherung ein.

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Selbstständige Unternehmer:

  • Selbstständige Unternehmer erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) den Gesundheitshunderter.

  • Mit diesem Zuschuss können Sie bis zu 100 Euro pro Jahr für verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen verwenden, einschließlich einer Diätberatung.

  • Weitere Informationen zum Gesundheits-100er finden Sie auf der Website der SVA(https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817071&portal=svsportal).

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Zusätzliche Hinweise:

  • Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn einer Ernährungsberatung bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung, ob die Kosten übernommen werden.

  • Die Höhe der Kosten für eine Ernährungsberatung kann je nach Berater und Stundensatz variieren.

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Zusammenfassung:

Die Kostenrückerstattung für Ernährungsberatung in Österreich ist abhängig von Ihrer Versicherungssituation.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten.

  • Private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die gesamten Kosten.

  • Selbstständige Unternehmer können den Gesundheitshunderter der SVA nutzen, um bis zu 100 Euro pro Jahr für eine Diätberatung zu erhalten.

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